Käferbefall erkennen

Wie erkenne ich von Borkenkäfer befallene Fichten, wie gehe ich bei der Aufarbeitung vor und wie Lager ich Befallsholz im Wald. Diese und noch weitere wichtige Informationen stellt ThüringenForst uns Waldbesitzern zur verfügung. Wenn Sie auf weiter lesen klicken können Sie diese Informationen abrufen.

Weiterlesen

Steuerliche Kalamitätsanmeldung

Der Waldbesizterverband Informiert über neue Adresse zur Kalamitätsvoranmeldung. Untrer folgenden Link können Sie diese einsehen.

Kalamitätsmeldung

Bundeswaldprämie

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat im Juni des vergangenen Jahrs ein Umfangreiches Investitionspaket für Wald beschlossen. Dieses kommt den Waldbesitzern in Form einer Prämie zu gute. Unten finden Sie ein Link zu einem Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingefügt, hier wird kurz die Prämie und die Beantragung der Fördermittel beschrieben. Es gibt zwei Kriterien zur Beantragung der Zuschüsse. Die erste Voraussetzung ist die Zertifizierung nach PEFC bzw. FSC. Unsere Forstbetriebsgemeinschaften haben alle das Model der Gruppenzertifizierung bei PEFC gewählt, somit ist diese Voraussetzung erfüllt. Die benötigten Unterlagen (Mitgliedsbestätigung der FBG, Urkunde PEFC, Rechnung PEFC) zur Zertifizierung stellen wir Ihnen nach Anfrage per Mail zur Verfügung. Das zweite Kriterium ist der Bescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Dieser wird bei Kommunalen Waldbesitzern nicht benötigt. Wir bieten Ihnen auch die Hilfe bei der Beantragung an. Hierzu können Sie sich gern bei uns in der Geschäftsstelle melden.

Flyer Waldprämie

Thüringer Landeswaldprämie

Das Land Thüringen hat eine neue Fördermöglichkeit für Waldbesitzer herausgebracht: "Die Thüringer Richtlinie zur Sicherung von Klimaschutzleistungen der Wälder durch eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung". Diese beschreibt sich kurz wie folgt:

- Nur für Wald in Thüringen.

- Für private und kommunale Waldbesitzer.

- Nur vom 8.06. bis 30.09.2021 zu beantragen!

- De-minimis-Obergrenze von 200.000€ in 3 Jahren.

- Voraussetzungen: Berufsgenossenschaftsbescheid, Waldfläche in Thüringen, Waldflächen werden bewirtschaftet, Wald-Zertifizierung.

- Höhe: Max. 125€ pro Hektar, jeweils 10% weniger, wenn Laubholzanteil im Oberstand <50%, wenn Wälder nicht zertifiziert sind

 

Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Landesforstanstalt gestellt werden. Die Antragsformulare, das helfende Merkblatt und die dazugehörige Richtlinie finden Sie auf unserer Webseite (siehe unten).

Ablauf zur Antragsstellung:

1. Merkblatt unbedingt komplett und sorgfältig durchlesen.

2. Richtlinie durchlesen.

3. Antrag gewissenhaft ausfüllen.

4. De-minimis ausfüllen 

5. von der FBG eine Mitgliedsbescheinigung ausfüllen und unsere PEFC-Urkunde geben lassen, in der Geschäftsstelle nachfragen.

6. Berufsgenossenschaftsbescheid bereitlegen

7. Antrag + De-minimis + Mitgliedsbescheinigung + PEFC-Urkunde + Berufsgenossenschaftsbescheid vollständig abschicken (Anschrift im Merkblatt)

Merkblatt Landeswaldprämie

Richtlinie Landeswaldprämie